Änderungsabnahme

Wir benötigen den Fahrzeugschein als Kopie / Foto (leserlich und komplett)

 

Notwendig bei der Auflage A01

 

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen

80,00 €

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  • 2 - 5 Werktage1