Einzelabnahme oder Änderungsabnahme ?

 

Es gibt  2 Möglichkeiten der technische Änderungen/Abnahmen am Fahrzeug.

 

Änderungsabnahme

 

Trifft zu wenn die EG-Typennummer des Gutachtens mit Fahrzeug, ggf. dem Basisfahrzeug identisch ist

Das ist einmal die Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO. Jeder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. GTÜ, DEKRA, KÜS, FSP, GTS, uvm.) darf eine Änderungsabnahme durchführen. Jeder amtlich anerkannte Sachverständige darf das natürlich auch (TÜV Rheinland, TÜV Hessen, TÜV Nord, uvm).

 

Dazu benötigt man ein gültiges Prüfzeugnis. Das kann z. B. eine ABE sein (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein Teilegutachten oder auch eine EG-Typgenehmigung bzw. ECE-Genehmigung. Eine solche Änderungsabnahme kostet Sie dann 50 bis 80 Euro. Eine ABE bzw. das relevante Gutachten steht als Download bei den Felgen bereit.

 

Alle Felgen auf ramto.de  (Ausnahme: ORIGINAL Felgen, die sind ohnehin eintragunsfrei) besitzen stets eine KBA Nummer. Diese ist in der ABE / Gutachten angegeben sowie von außen gut sichtbar, in der Felge eingegossen. Entsprechend haben Felgen mit EG-Typgenehmigung ein gut sichtbares E-Prüfzeichen eingegossen.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss dabei nicht zwingend erfolgen.

Sie erkennen die Änderungsabnahme i.d.R. am A01 im Gutachten.

 

Einzelabnahme

Dann gibt es noch die Möglichkeit eine Begutachtung nach § 21 StVZO (auch gern mit dem Zusatz „in Verbindung mit § 19(2) StVZO“) durchführen zu lassen. Im Volksmund ist sie auch bekannt als Sonderabnahme, Einzelabnahme, Vollabnahme TÜV, usw. Diese Form der Abnahme darf nur ein „amtlich anerkannter Sachverständiger“ (kurz: aaS) von einem TÜV in den alten Bundesländern oder vom DEKRA in den neuen Bundesländern durchgeführt werden.

Das ist oft der Fall wenn die  EG-Typennummer des Gutachtens mit Fahrzeug, ggf. dem Basisfahrzeug NICHT identisch ist

 

Hier wird eigentlich nichts anderes gemacht, als ein Gutachten erstellt, mit welchem Ihr dann eine neue Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug bei der Zulassungsstelle bekommt. 

 

Die Kosten teilt Ihnen der  Prüfingenieur oder aaS mit. Die Preise sind stark abhängig von Art und Umfang der Änderung. I.d.R. sind es 120 ...200 EUR

 

 

Tipp:

Die Gutachten laufen immer auf das Basisfahrzeug zB Fiat. Die entsprechende Typennummer dazu finden Sie vorne unter der Motorhaube, auf dem Typenschild direkt neben dem Schlossträger wenn Sie die Haube öffnen. Diese Nummer ist im Gutachten zu finden. www,ramto.de/fotos 

Die Aufbauhersteller sind i.d.R. nicht genannt. Die Kosten für die Erstellung aller Gutachten wären astronomisch.

 

Gibt den Prüfer diese Info und verweist darauf, dass es sich im Grunde um einen FIAT Ducato und Co. handelt. insbesondere bei Kastenwägen sollte das funktionieren.

 

Übrigens: Die eigentliche Eintragung erfolgt IMMER erst bei der Zulassungsstelle. Kein TÜV, DEKRA, GTÜ und Co. wird euch jemals etwas in den Fahrzeugschein eintragen.

 

Quelle: http://www.endlichplakette.de/einzelabnahme-oder-aenderungsabnahme/