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Neue Reifen-Regel ab Oktober 2024: Bestandsschutz für M+S dann hinfällig

Ab Oktober 2024 wird eine neue Regelung für den Reifenwechsel für viele Camper relevant, und sie birgt potenzielle Bußgeldgefahren.

 

Die Welt der Reifen für Camper ist komplex, und der Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen kann lästig sein. Ganzjahresreifen bieten eine Alternative, um den ständigen Wechsel zu vermeiden und sind insbesondere bei Campern aufgrund der besseren Traktion auch im Sommer beliebt und auch oft sinnvoll.

 

Das Verbot betrifft reine M+S-Reifen, die ab Oktober 2024 nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden dürfen.

Stattdessen dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem 3PMSF-Symbol- oder auch Alpine-Symbol genannt- gefahren werden (Foto siehe unten), das die Wintertauglichkeit signalisiert.

 

Reine M+S-Reifen, die für Matsch und Schnee stehen, sind hingegen nicht zulässig.

Diese Regelung gilt im Grunde seit 01.01.2018.

Reifen mit Produktionsdatum ab dem 01.01.2018 mussten bereits über das Alpin Symbol verfügen um zulässig im Winterbetrieb zu sein.

Es gilt bzw. galt jedoch ein "Bestandschutz" für Reifen die älter sind. (vgl. dazu DOT Angabe auf dem Reifen).

Ab Oktober 2024 ist dann dieser "Bestandsschutz" abgelaufen

 

Die Nichteinhaltung dieser neuen Regel kann zu Strafen führen. Laut Bußgeldkatalog beträgt die Strafe 60 Euro und ein Punkt in Flensburg für die Fahrt im Winter mit nicht angepasster Bereifung. Bei einem Unfall mit falscher Bereifung können die Kosten erheblich steigen.

 

In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative Regelung (§ 2 (3a) StVO). Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen gefahren werden darf, wie vom ADAC informiert wird. Die situative Winterreifenpflicht gilt als erfüllt, wenn Winterreifen auf allen vier Rädern montiert sind. Die "O bis O"-Regel

 

 

 

Der Reifen Michelin Agilis Camping ist demnach KEIN Ganzjahresreifen. (ab Herstellung 2018). 

Auch wenn der Reifen vor 2018 produziert wurde, gilt er ab Oktober 2024 als unzulässig für den Betrieb unter winterlichen Bedingungen.

 

Auch empfehlen wir diesen nicht für die Nutzung auf Schnee und Eis. Auf winternasser Fahrbahn ist er noch OK, kommt aber bei kalten Bedingungen an seine Grenzen. Sicherheit geht vor !

 

Alternativen finden Sie auf www.ramto.de. 

 

 

Alpin-Symbol (links) muss vorhanden sein
Alpin-Symbol (links) muss vorhanden sein

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